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Förderung von E-Mobilität

Was ist Elektromobilität und warum wird sie gefördert?

Man versteht unter Elektromobilität die Fortbewegung und den Transport von Personen und Gütern mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Individualverkehr. Dazu zählen im Moment E-Autos, Pedelecs, E-Lastenräder, E-Bikes, E-Roller und deren Ladeinfrastruktur zum E-Mobilitätsangebot in Deutschland.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren stoßen die Motoren von Elektrofahrzeugen keine direkten Emissionen aus. Somit helfen sie, Anteile von CO2-Emittenten in Groß- und Kleinstädten zu senken. Indirekt verursachen viele elektrische Fahrzeuge aber leider weiterhin klimaschädigende Abgase, denn der Strom, mit dem sie betrieben werden, wird in Deutschland immer noch zu etwa 50% durch das Verbrennen fossiler Energieträger erzeugt. Erst wenn der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie oder Wasserkraft gewonnen wird, ist ein elektrisches Fahrzeug praktisch emissionsfrei. Feinstaub-Emissionen werden durch Reifen- und Bremsenabrieb zwar immer noch verursacht, aber in deutlich geringerem Umfang als bei Verbrenner-Autos. Auch die Herstellung und Entsorgung der Akkus verursacht Emissionen und Umweltverschmutzungen, im Vergleich zum Verbrenner sind elektrische Fahrzeuge jedoch die wesentlich umweltfreundlichere Variante. Deswegen fördern sowohl Bund als auch Länder und Kommunen die Elektromobilität.

Vier verschiedene Förderungen für E-Mobilität

Um die von Deutschland gesetzten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, müssen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zugelassen sein. Um den Kauf eines Elektrofahrzeuges attraktiver zu machen haben Bund, Länder und Kommunen entschieden Firmen und Privatpersonen mit Förderungen und Vorteilen zu unterstützen

Der deutsche Mittelstand kann auf Förderungen von Investitionen in Maßnahmen zu Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen bauen. Dazu gehören auch Investitionen in die Elektromobilität. So lange der Jahresumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt, werden Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler gefördert. D.h., dass bei der Anschaffung eines Dienstwagens oder bei der Erweiterung der Fahrzeugflotte bis zu 6.000 Euro pro Auto gespart werden können.

Der BAFA-Umweltbonus ist die wichtigste Förderung für E- und Hybrid-Autos. Mit diesem Fördermittel können Privatpersonen bis zu 9.000 Euro für den Kauf eines neuen oder “jungen gebrauchten” Elektroautos bekommen. Der maximale Förderungssatz für Plug-in-Hybride liegt bei 6.750 Euro. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos (www.bafa.de) befinden, um den Bonus zu erhalten.

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Das Geld kommt jeweils zur Hälfte vom Staat und der Automobilindustrie.

Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, spart sich in den ersten 10 Jahren die KFZ-Steuer komplett. Ab dem elften Jahr fallen dann 50% der eigentlichen KFZ-Steuer an.

Wer im richtigen Bundesland wohnt, kann sich noch weitere Förderung von Land, Kommune oder Stadt erhoffen. Des Weiteren ist in vielen Städten das Parken für Autos mit E-Kennzeichen im öffentlichen Parkraum gebührenfrei.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2023 nur noch Fahrzeuge gefördert werden, welche nachweislich einen positiven Effekt auf den Klimaschutz haben. Zum Jahresende 2025 sollen die Fördermaßnahmen dann komplett enden.

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