Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der RoadAds interactive GmbH („RoadAds“) gelten für die Nutzung des grafischen Interfaces der RoadAds Werbeplattform („Plattform“), sowie die Buchung von Werbepaketen oder einzelnen Werbeschaltungen („Buchungen“), unabhängig davon ob diese über die Plattform oder außerhalb der Plattform vorgenommen werden.
  2. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen.

Registrierung und Plattformnutzung

  1. Nutzungs- und buchungsberechtigt sind nur Unternehmer bzw. Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, die voll geschäfts- bzw. rechtsfähig sind („Kunde“). Verbraucher sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen.
  2. Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen und seine Angaben stets aktuell zu halten.
  3. Nach Registrierung wird für den Kunden auf der Plattform ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Kunde hat dazu bei der Registrierung eine Nutzerkennung und ein Passwort zu wählen, sowie die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben zu machen.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. E-Mails mit Angeboten oder Annahmen, Hinweise auf Änderungen der AGB etc.) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im Postfach des Kunden auf der Plattform oder im E-Mail-Postfach abrufbar sind, das der Kunde bei der Registrierung oder im Rahmen der Buchung außerhalb der Plattform angegeben hat.
  5. Unabhängig davon, ob der Kunde Buchungen über die Plattform oder außerhalb der Plattform vornimmt, gilt Folgendes: der Kunde räumt RoadAds, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung (online oder offline) ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Kunden verwendeten Marken, Kennzeichen und Unternehmensbezeichnungen und Logos ein. Der Kunde sichert zu, dass er zur Einräumung eines derartigen Nutzungsrechts berechtigt ist.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Plattformzugang nur von ihm selbst genutzt wird und muss zu diesem Zweck seine Zugangskennung geheim halten. Der Inhaber eines Plattformzugangs ist in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über seinen Zugang ausgeübt werden, verantwortlich.
  7. Der Kunde versichert, den Plattformzugang nur in dem dafür vorgesehenen Sinne zu nutzen und insbesondere von Maßnahmen und Aktionen abzusehen, die einen gebündelten und nicht für normale Nutzung notwendigen Datenverkehr bzw. übermäßigen Download verursachen, so dass die Stabilität der Server beeinträchtigt werden könnten. RoadAds behält sich vor, bei Unstimmigkeiten die Plattform-Nutzung zu überprüfen und Zugänge gegebenenfalls temporär oder dauerhaft zu sperren. RoadAds behält sich ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  8. Der Kunde ist berechtigt das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Nutzung der Plattform jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Löschung seines Nutzerkontos oder durch schriftliche Kündigung beenden. RoadAds kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von zwei Woche ohne Angabe von Gründen beenden. Im Falle einer vorangegangenen Buchung des Kunden gilt die Kündigung zum Ablauf seiner Buchung. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden verfallen etwaige nicht genutzte Werbeschaltungen.
  9. RoadAds interactive wird Wartungsarbeiten an der Plattform immer Sonntags zwischen 20 und 24 Uhr durchführen. In dieser Zeit kann es zu temporären Ausfällen der Online-Plattform kommen. Sollten größere Umbaumaßnahmen mit längeren Ausfallzeiten geplant sein wird RoadAds interactive im Vorfeld darauf hinweisen. In der restlichen Zeit verpflichtet sich RoadAds zu einer Verfügbarkeit von 99,8% seiner Online-Services.

Werbeinhalte und -form

  1. Der Kunde garantiert, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, und sonstigen Rechten an den von ihm zur Verfügung gestellten Werbemotiven besitzt und diese nicht gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen. RoadAds übernimmt in diesem Fall keine Haftung. Der Kunde stellt RoadAds von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber RoadAds erheben aufgrund eines Verstoßes gegen vorstehende Regelung.
  2. Entstehen RoadAds im Zusammenhang mit der Verteidigung oder sonstigen Behandlung von Drittansprüchen Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Kunde RoadAds von solchen Kosten und Schäden freistellen. Entstehen RoadAds aufgrund eines von ihr abgeschlossenen Vergleichs, der zuvor zwischen RoadAds und dem Kunden abzustimmen und gemeinsam zu beschließen ist, Kosten und/oder Schäden (einschließlich der gesetzlich festgelegten Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung), wird der Kunde RoadAds hiervon freistellen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet auf der Plattform keine Werbeinhalte hochzuladen, die gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende, menschenverachtende oder sonstige weltanschaulich, politisch oder religiös extreme Inhalte haben oder in sonstiger Weise gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet keine Werbeinhalte hochzuladen, die dem Interesse oder dem Ansehen von RoadAds oder den Personen/Unternehmen, auf deren Fahrzeugen die RoadAds Displays betrieben werden, schaden. Insbesondere ist hiermit die Werbeschaltung anderer Logistikdienstleister ausgeschlossen. RoadAds behält sich vor solche Inhalte nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu löschen und eine weitere Auftragsannahme zu verweigern.
  4. Der Kunde räumt mit dem Hochladen der Werbeinhalte auf der Plattform oder der sonstigen Bereitstellung zur Verwendung im Zusammenhang mit der Werbeschaltung RoadAds für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Werbeinhalte für die vereinbarte Werbeschaltungen zu nutzen.
  5. RoadAds ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bereitgestellte Werbeinhalte ergänzend auch in anderen Medien sowie zur Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte können dabei an die jeweiligen medienspezifischen Erfordernisse angepasst werden. Dem Kunden entstehen durch diese zusätzliche Veröffentlichung keine Kosten. Sofern der Kunde keine zusätzliche Veröffentlichung wünscht, ist er verpflichtet, dies RoadAds per Email mitzuteilen.
  6. Der Kunde ist für die inhaltliche Korrektheit und die Brauchbarkeit der gelieferten Werbeinhalte verantwortlich. RoadAds übernimmt keine Garantie dafür, dass die geschaltete Werbung den vom Auftraggeber beabsichtigten Erfolg hat.

Auftragserteilung und Werbeschaltung

  1. Sobald der Kunde eine Kampagne über die Plattform erstellt, gilt dies als „Auftrag“ und berechtigt RoadAds zur Schaltung des Werbeinhalts in der angegebenen Weise, sofern eine entsprechende Buchung durch den Kunden vorliegt. Aufträge des Kunden enthalten dabei mindestens ein Werbegebiet, ein Werbemotiv, sowie ein Start- und Enddatum.
  2. Eine Änderung des Auftrags und der übermittelten Werbeinhalte durch den Kunden ist über die Plattform jederzeit möglich.
  3. RoadAds behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf deren Fahrzeugen die Displays betrieben werden, zuwiderläuft. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes, ist RoadAds berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und die Annahme weiterer Aufträge zu verweigern.
  4. Eine einzelne Werbeeinblendung dauert aufgrund gesetzlicher Vorgaben 30 Sekunden. Ausschlaggebend für die Einblendung ist die Position und der Kontext (Wetter, Verkehrslage, …) des Werbedisplays zu Beginn der Einblendung. RoadAds interactive kann keine Garantie übernehmen, dass diese Parameter über die gesamte Dauer der Einblendung mit den vom Kunden definierten Werbebedingungen übereinstimmen.
  5. RoadAds übernimmt keine Garantie für die Schaltung übermittelter Werbeinhalte, insbesondere dann, wenn die Bedingungen der Werbeschaltung (z.B. Wetter- oder Verkehrslage) außerhalb des Einflussbereichs von RoadAds liegen.
  6. Sollte es nicht möglich sein einen Auftrag auszuführen, insbesondere aus Gründen, die RoadAds nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt, Bau-/Abrissmaßnahmen, kurzfristige Streckenänderungen der Fahrzeuge, Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches RoadAds), wird dem Kunden eine Ersatzschaltung gewährt. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

Abrechnung

  1. Sofern nicht anders vereinbart erfordert die Schaltung von Werbeinhalten eine vorangegangene, kostenpflichtige Buchung durch den Kunden.
  2. Der Kunde hat das Recht seine Buchung bis zum Zeitpunkt der ersten Werbeschaltung ohne Angabe von Gründen schriftlich zu stornieren. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet eine Aufwandspauschale von 10 % des Rechnungsbetrages an RoadAds zu bezahlen. Hierfür kann bei Bedarf eine separate Rechnung ausgestellt werden.
  3. Unabhängig ob die Buchung über die Plattform oder außerhalb der Plattform erfolgt ist RoadAds berechtigt die Rechnungen elektronisch zu erstellen und per Email an den Kunden zu versenden.
  4. Sofern nicht anders vereinbart gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel von 14 Tagen rein netto. Sollte der Kunde den vereinbarten Rechnungsbetrag nicht vollständig innerhalb der Fälligkeit bezahlen, ist RoadAds berechtigt die Buchung fristlos zu kündigen. Im Falle einer derartigen Kündigung ist der Kunde verpflichtet, einen Betrag von 10 % des Rechnungswertes der betroffenen Buchung, zuzüglich des vertragsmäßigen Gegenwerts etwaiger bereits getätigter Werbeschaltungen an RoadAds zu zahlen. Weitere gesetzliche Rechte von RoadAds bleiben unberührt. Im Falle von Schadenersatzzahlungen wird die obige Zahlung auf die Schadenersatzhöhe angerechnet.

Haftung

  1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von RoadAds. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in Fällen in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

Datenschutz

  1. RoadAds nimmt den Datenschutz sehr ernst und beachtet selbstverständlich die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.Unsere ausführliche Datenschutzerklärung ist hier zu finden.

Sonstiges

  1. RoadAds verpflichtet sich, eine unwirksame Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Stuttgart. RoadAds ist daneben berechtigt, den Kunden an dem für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Gericht zu verklagen.